Spielregeln für unsere Zusammenarbeit

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen.

Gilt für alle Catering-Buchungen und Markt-Einsätze der Dörnbacher Café-Bar. Stand Mai 2026.

Kurz vorab: Diese AGB sind in Klartext geschrieben — keine Paragraphen-Wüste, sondern faire Regeln, an die wir uns beide halten. Bei individuellen Abweichungen gilt immer, was wir im konkreten Angebot schriftlich vereinbart haben.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Maximilian Dörnbach, Dörnbacher Café-Bar, Knickhagen 7, 37308 Heilbad Heiligenstadt (nachfolgend „Anbieter") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über mobile Catering-Leistungen und Markt-Einsätze im Bereich Specialty Coffee.

(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Vertragsgegenstand & Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer mobilen Specialty-Coffee-Bar einschließlich Equipment, Bohnen, Verbrauchsmaterial und Service (Barista-Leistung) für die im Angebot konkret bezeichnete Veranstaltung.

(2) Der Anbieter bietet drei Pauschal-Pakete an: Small Event (3 Std, bis 50 Gäste), Medium Event (5 Std, bis 100 Gäste) und Large Event (8 Std, bis 200 Gäste). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zugesandten Angebot.

(3) In allen Paketen enthalten sind: hochwertige Mehrweg- oder kompostierbare Einweg-Becher, Hafermilch und Kuhmilch unbegrenzt, brauner Rohrzucker, Zimt und Kakao zum Bestreuen sowie sauberer Auf- und Abbau der Bar.

(4) Nicht enthalten sind: Fahrtkosten (siehe §4), Mehrverbrauch über das Drink-Kontingent hinaus (siehe §6), Stromversorgung am Veranstaltungsort sowie Wetterschutz bei Outdoor-Events (siehe §7).

§3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Kunde gibt durch Absenden des Anfrage-Formulars oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage ab. Der Anbieter erstellt daraufhin innerhalb von in der Regel 48 Stunden ein konkretes, schriftliches Angebot mit allen relevanten Daten (Paket, Datum, Ort, Fahrtkosten, Gesamtpreis).

(3) Das Angebot des Anbieters ist 14 Tage ab Versand verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindungsfrist in Textform (E-Mail genügt) annimmt und die Anzahlung gemäß §5 leistet.

§4 Preise & Fahrtkosten

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung gemäß §19 UStG ohne Umsatzsteuer-Ausweis. Eine Vorsteuer kann dementsprechend nicht in Abzug gebracht werden.

(2) Fahrtkosten werden ab Schwerin transparent abgerechnet:

  • bis 30 km kostenfrei
  • 51 – 150 km: 0,50 € / km
  • 151 – 500 km: 0,55 € / km
  • ab 300 km zusätzlich Übernachtungspauschale 90,00 €

Maßgeblich ist die einfache Strecke nach schnellster Route (Google Maps / vergleichbarer Routenplaner). Der maximale Einsatzradius beträgt 500 km.

(3) Die endgültige Höhe der Fahrtkosten ist Bestandteil des konkreten Angebots und wird vorab fixiert.

§5 Zahlungsbedingungen & Anzahlung

(1) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtpauschale (inkl. Fahrtkosten) fällig. Diese sichert den Termin verbindlich und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung zu leisten.

(2) Geht die Anzahlung nicht innerhalb der Frist ein, kann der Anbieter den Termin freigeben und vom Vertrag zurücktreten.

(3) Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung per Überweisung zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Geldeingangs auf dem Konto des Anbieters.

(4) Bar- oder Kartenzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, §288 BGB).

§6 Mehrverbrauch

(1) Werden während der Veranstaltung mehr Getränke ausgegeben, als im gebuchten Paket enthalten sind, wird der Mehrverbrauch separat in Rechnung gestellt:

  • 3,00 € pro Espresso-basiertem Drink (Espresso, Doppio, Cappuccino, Flat White)
  • 2,50 € pro Filterkaffee oder Heiße Schokolade
  • Hafermilch / Kuhmilch-Aufschlag: 0,60 € pro Drink

(2) Die Erfassung des Mehrverbrauchs erfolgt durch den Barista mittels Strichliste / Kassen-Tally. Der Kunde erhält die Zähl-Übersicht spätestens mit der Schlussrechnung.

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen sicher:

  • Stromversorgung 230 V / 16 A (Standard-Schuko-Steckdose) im Umkreis von höchstens 10 m zum Aufbauplatz
  • eine ebene, befestigte Stellfläche von mindestens 2,5 × 2,0 m (inkl. Arbeitsbereich)
  • bei Outdoor-Veranstaltungen: ausreichenden Wetterschutz (z.B. Pavillon, Zelt oder überdachter Bereich), der die Bar und das Equipment vor Niederschlag und direkter Sonneneinstrahlung schützt
  • einen Ansprechpartner vor Ort am Veranstaltungstag (Name + Mobilnummer spätestens 14 Tage vorher)
  • ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung als Ganzes (Sondernutzungserlaubnis, Veranstaltungsanzeige etc.)

(2) Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt und kann der Anbieter daher seine Leistung ganz oder teilweise nicht erbringen, behält er den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

(3) Etwaige am Veranstaltungsort entstehende Strom-, Wasser- oder Gebührenkosten trägt der Kunde.

§8 Stornierung & Terminverschiebung

(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform kündigen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.

(2) Stornierungspauschale:

  • Mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: die geleistete Anzahlung (30 % der Gesamtpauschale) verfällt. Eine weitergehende Zahlung wird nicht fällig.
  • Weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: die volle Pauschale (100 %) wird fällig, da der Termin für den Anbieter blockiert war und kurzfristig nicht mehr neu vergeben werden kann.

(3) Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall hat der Kunde nur diesen geringeren Betrag zu zahlen.

(4) Terminverschiebung: Eine einmalige Terminverschiebung bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin ist kostenfrei möglich, sofern der neue Termin innerhalb von 12 Monaten liegt und der Anbieter an diesem verfügbar ist. Bei Terminverschiebung weniger als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin gilt die Stornoregelung gemäß Abs. 2 sinngemäß.

(5) Bei Stornierung durch den Anbieter aus von ihm zu vertretenden Gründen wird die geleistete Anzahlung vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§9 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere behördliche Veranstaltungsverbote, Naturkatastrophen, kriegerische Ereignisse, Pandemien (einschließlich behördlicher Maßnahmen zur Eindämmung) oder vergleichbare nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Umstände — entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.

(2) Wird die Durchführung der Veranstaltung durch höhere Gewalt dauerhaft unmöglich, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Anzahlungen abzüglich nachweislich entstandener Aufwendungen des Anbieters (z.B. bereits eingekaufte verderbliche Ware) erstattet.

(3) Krankheit des Anbieters: Bei nachgewiesener Erkrankung von Maximilian Dörnbach steht ein qualifizierter Barista-Partner als Ersatz bereit. Ist auch dies nicht möglich, gelten die Regelungen zur höheren Gewalt nach Abs. 2 entsprechend.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß §536a BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Für Schäden an Gegenständen oder Dekorationen des Kunden, die im Aufstell-Bereich der Bar oder darum verteilt sind, übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

§11 Bildrechte & Referenz-Nutzung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, während der Veranstaltung Fotografien vom Equipment, der Bar und vom Aufbau-Geschehen anzufertigen. Personen werden dabei grundsätzlich nicht erkennbar abgebildet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person vor.

(2) Der Anbieter darf solche Fotografien ohne Personenabbildung für eigene Marketingzwecke verwenden (Website, Instagram, Print-Materialien). Eine Nennung des Veranstaltungsortes oder des Kunden erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe.

(3) Der Kunde kann der Anfertigung und Verwendung von Fotografien jederzeit durch formlose Mitteilung widersprechen.

§12 Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhebt und verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

§13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über die Website oder per E-Mail zustande gekommen sind, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu (§§ 312g, 355 BGB).

(2) Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Da bei Catering-Buchungen ein konkretes Veranstaltungsdatum vereinbart wird, steht dem Verbraucher hier kein Widerrufsrecht zu.

(3) Unbenommen bleibt das Stornierungsrecht nach §8.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Heilbad Heiligenstadt), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(5) Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 VSBG). Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter ec.europa.eu/consumers/odr bereit.

Stand: Mai 2026 · Dörnbacher Café-Bar